Die Schwerbehinderten-Vertretung der Diakonie im Oldenburger Land

Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist im Sozialgesetzbuch IX festgelegt. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) ist in allen Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

Für die Diakonie im Oldenburger Land gibt es eine gemeinsame Schwerbehindertenvertretung (SBV). Sie nimmt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden in den Einrichtungen wahr.

Sie informiert, berät und vermittelt!

Weiterhin achtet die Schwerbehindertenvertretung darauf, dass die geltenden Gesetze und Regeln umgesetzt werden. Der Arbeitgeber, Beauftragte des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung, die Mitarbeitervertretung und das Integrationsamt arbeiten eng zusammen, damit schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen am Arbeitsleben teilhaben können.